Entwurfsphase:
- Bundesgeförderte (BEG) Beratungen für Wohn-/ und Nichtwohngebäude nach DIN V 18599, sowie die Beratung zu den jeweiligen Fördermitteln und Administration.
- Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu energetischen Prozessen in Unternehmen in Anlehnung an das geförderte Energieaudit nach DIN EN 16247
- Analysieren von Fertigungsprozessen und Beschreibung möglicher Einsparpotenziale als Entscheidungshilfe fortführender Maßnahmen
- Energiecontrolling und Kostenmanagement zur fortführenden Beratung und Einbeziehung geeigneter Fördermittel.
- Zeitsparende und effiziente Erfassung von Gebäuden (Referenzgebäude) mittels 3D-Raumscanner bei unzureichenden Bestandsplänen, als Grundlage zur Heizlastberechnung und nachzuweisende Leistung geförderter Anlagentechnik entsprechend Verfahren B (BEG/KfW)
- Planung und Integration photovoltaischer Systeme nach einer höchstmöglichen Eigenverbrauchsquote, auch als Mieterstrommodell im partnerschaftlichen Verbund.
- Planung und Konzeptionierung gebäudenaher Ladeinfrastruktur unter Berücksichtigung vorgenannter Optimierung des Eigenverbrauchs
- Bratung und Planung der allgemein technischen Gebäudeausrüstung sowie Planung geförderter Beleuchtungssysteme in Nichtwohngebäuden
Ausführungsphase:
- Steuerung und Leitung Ihres Vorhabens unter Einbeziehung externer Unternehmen der technischen Gebäudeausrüstung
- Dokumentation und Berichtswesen, sowie Ertrags- und Kostenkontrolle zur Einhaltung vorgegebener Budgets.
- Zielorientiertes führen und protokollieren von Besprechungen verschiedener Fachdisziplinen der technischen Gebäudeausrüstung.
- Überwachung technischer Abläufe einschließlich Beratung zur Qualitätssicherung auf Grundlage bestehender Vertragsverhältnisse
- Baubegleitung sowie Gewährleistung der bautechnischen Qualität geförderter Maßnahmen und Einhaltung von Standards
- Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängeln innerhalb des betreuten Bereiches und des betreuten Gewerkes
Klimaschutzgesetz (Auszug)
Mittels sektorweiser Festlegung der Verminderung von C02-Emissionen, sowie kontinuierlicher Überwachung der Klimaziele mittels Monitoring ab 2022 und möglicher Nachjustierung des Bundes bei Nichteinhaltung der Sektorziele sind sowohl weitere Preissteigerungen im Bereich fossiler Energieträger, als auch weitere Anpassungen staatlicher Förderprogramme zu erwarten.
CO2KostAufG (Auszug)
Mit dem Gesetz soll der Nutzer eines Gebäudes zu energieeffizientem Verhalten und Gebäudeeigentümer zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und zu energetischen Sanierungen angereizt werden.
Das Anreizsystem des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (CO2- Preisregelung/Besteuerung) und dieses Gesetz dienen der Reduktion von Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich.
